Mittwoch, 10. Mai 2017

Ausstellungshonorare für Künstler*innen

Heute möchte ich auf eine Veranstaltung aufmerksam machen, die die

Fachgruppe
Bildende Kunst
in ver.di Baden-Württemberg,

am kommenden Sonntag, von 12 - 16 Uhr, im

Württembergischen Kunstverein, Schlossplatz 2, veranstaltet.

Über Künstlerhonorare wird schon seit Jahren diskutiert, durchsetzen lassen sie sich nur schwer. Im vergangenen Jahr habe ich es zum ersten mal erlebt, dass ich ein anständiges Honorar für die Präsentation meiner Bilder bekommen habe. Das kommt sehr selten vor. Leider empfinde ich die Solidarität der Künstler*innen untereinander, was dieses Problem betrifft, als nicht sehr hoch. Manche bezahlen sogar lieber selbst dafür, um einmal ihre Arbeit zeigen zu können.

Ärzte, Rechtsanwälte, Krankenhäuser, alle profitieren von dem sehr verständlichen Wunsch, dass die eigene Arbeit öffentlich wahrgenommen wird. Die Leinwände, Farben, Rahmen für die Bilder, den Atelierraum und alle Kosten, die mit der Produktion verbunden sind, bezahlen die Künstler*innen in der Regel selbst. Ein unhaltbarer Zustand, der die Kunst auf diese Weise, im Vergleich mit anderen Sparten, auf in kulturell niedrigeres Niveau herabsetzt. Was umsonst ist, ist in den Köpfen vieler Menschen ja auch nichts wert.

Aber, was tun? Wen das Thema interessiert ist zu der Veranstaltung herzlich willkommen!

Hier die Information die Ver.di veröffentlicht hat:

Seit 2016 gibt es in Berlin ein Modell für Ausstel- lungshonorare, über das auf Landesebene Honorare an ausstellende Künstlerinnen und Künstler gezahlt werden.

Ausstellungsvergütung – die Lücke im Urheberrecht
Die Forderung nach einer gesetzlich abgesicher- ten Ausstellungsvergütung bezieht sich auf das Urheberrecht, das nur auf Bundesebene geändert werden kann.
Bisher gibt es im Gesetz keine Regelung, nach der bildenden Künstlerinnen und Künstlern ein Ausstellungsrecht zusteht. Ist das Kunstwerk einmal veröffentlicht, darf es auch ausgestellt werden. Die Künstlerinnen und Künstler müssen nicht einmal gefragt werden. Man braucht sie nur dann, wenn es um Werke geht, die sie noch im Atelier haben. Deshalb soll der Bundestag eine Änderung des Urheberrechts beschließen, die sicherstellt, dass für das Ausstellen von Kunstwerken immer eine Vergütung gezahlt wird. Er soll dafür einen gesetz- lichen Zahlungsanspruch schaffen. Diese Ausstellungsvergütung soll – vergleichbar der Bibliotheks- Tantieme beim Verleihen von Büchern – von einer Verwertungsgesellschaft eingezogen und an die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler weiter- gegeben werden. Auf den Vergütungsanspruch können Künstlerinnen und Künstler nicht verzichten. Die geforderte Regelung ist vergleichbar mit den Tantiemen, die ein Komponist erhält, wird seine Komposition gespielt.

Ausnahmen:
Nur für Galerien und Messen soll eine Ausstellungs- vergütung nicht fällig werden, da es dort primär um den Verkauf der Arbeiten geht.


Ausstellungshonorar – die vertragliche Lösung
Ein Ausstellungshonorar kann zwischen Künstlerin oder Künstler und dem Aussteller verhandelt wer- den. Es ist vergleichbar mit der Gage eines Mu- sikers. Denn eine Ausstellung ist für Künstlerinnen und Künstler ihr Live-Auftritt. 

Allerdings gibt es zwei Probleme damit:
1. Ein veröffentlichtes Kunstwerk ausstellen darf jeder, der das Original oder ein Reproduktion zur Verfügung hat. An vielen Ausstellungen sind des- halb die Urheberinnen und Urheber nicht beteiligt und haben keine Chance zu verhandeln.
2. Es hat sich seit langem eingebürgert, dass bildende Künstlerinnen und Künstler eben kein Honorar bekommen, wenn ihre Werke ausgestellt werden: Sie sollen dankbar sein, wenn ihre Arbeiten gezeigt werden, oft wird ihnen zugemutet, auch noch einen Teil der Kosten (z.B. Transport) selbst zu zahlen. Ändern wird sich daran wohl wenig, bis es gelingt, eine Vergütungsregel nach dem Urheber- rechtsgesetz dafür aufzustellen.

Mit dieser Veranstaltung wollen wir die Aktualität dieser Ideen hervorheben und über die Situation und die Zusammenhänge im Urheberrecht informieren.

Wolfram Isele
(stellvertretender Landesvorsitzender Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di)
13. Mai 2017 12.00 - 16.00 Uhr Stuttgart Württembergischer Kunstverein Schlossplatz 2
Fachgruppe
Bildende Kunst
in ver.di Baden-Württemberg

Und hier der Aufruf von Ver.di:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Es geht um Geld und um die Achtung vor der eigenen Arbeit.
Alle, die an einer Ausstellung beteiligt sind, er- halten eine Entlohnung: der Spediteur, die Versi- cherung, die Druckerei, die Reinigungskräfte, das Wachpersonal, die wissenschaftlichen Mitarbeiter.... Nur die Künstlerin oder der Künstler erhalten kein Honorar für das Zeigen ihrer Kunst. Eine schmerzhafte Erfahrung, die jede Künstlerin und jeder Künstler immer wieder macht. Der eine oder andere hat begonnen, Bedingungen zu stellen,
für eine Ausstellung. Aber nur wenige sind dabei erfolgreich.
Bildende Kunst wird gemacht, um gezeigt und gesehen zu werden. Erst in zweiter Linie, auch um verkauft zu werden. Kunst leidet, wenn es nur um das Verkaufen geht.

Aber: Wird die Arbeit der Künstlerin oder des Künstlers nicht entlohnt, ist es ein Zeichen dafür, dass ihrer/seiner Arbeit auch keine Achtung entge- gengebracht wird.
Für Künstlerinnen und Künstler bedeutet dies im Alltag, dass 92-96 % nicht von ihrer Arbeit le- ben können. Nicht umsonst werden sie auf ihren Ausstellungen immer wieder gefragt: „Und was machen Sie beru ich?“.
Bisher gibt es im Kunstbetrieb keine verbindlichen Regeln, die einen Transfer vom Zeigen der Kunst zum Lebensunterhalt der Künstlerin oder des Künst- lers sichern. Ideen dafür gibt es schon lange:

Ausstellungsvergütung und Ausstellungshonorar.
Seit über 40 Jahren fordern Künstlerinnen und Künstler eine Honorierung für das Zeigen ihrer Arbeit. Der Deutsche Künstlerbund zahlte 1974 erstmals – leider einmalig – Ausstellungshonorare. 1989 startete die IG Medien eine Unterschriften- Kampagne für Ausstellungshonorare. 1993 hatten
diesen Aufruf über 2000 Künstlerinnen und Künstler unterschrieben. Im selben Jahr wurde ein erster Ge- setzesentwurf für eine Änderung des Urheberrechts von der IG Medien vorgelegt. 1998 startete im Anschluss an einen Künstlerstreik die Kampagne „Gelbe Linie“. In 28 Städten zogen Künstlerinnen und Künstler der IG Medien-Initiative „Robin art“ bundesweit „Gelbe Linien“ vor 34 Ausstellungshäu- sern, mit denen signalisiert wurde: „Wer diese Linie überschreitet, betritt einen honorarfreien Raum.“ 2004 hatten sich die großen Künstlerverbände BBK, Deutscher Künstlerbund und Fachgruppe Bildende Kunst (ver.di) auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, mit dem zumindest eine Ausstellungsver- gütung im Urheberecht hätte verankert werden kön- nen. Dieses Gesetz stand während der Rot-Grünen Regierung 2005 auf der Tagesordnung und hatte wohl gute Chancen, beschlossen zu werden, hätte Bundeskanzler Schröder nicht die Vertrauensfrage gestellt und damit diese Regierungskoalition früh- zeitig beendet. Alle Regierungen seither standen der Forderung nach Ausstellungsvergütung ablehnend gegenüber.

Programm
12.00 Beginn der Veranstaltung
12.30 Begrüßung und Tagesüberblick
Markus Köck, Landesvorsitzender der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di BaWü

12.45 Ausstellungshonorare
Rückblick und Erfahrungsaustausch Wolfram Isele, ehem. langjähriges Mitglied des Bundesvorstandes der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di

13.30 Ausstellungshonorare: das Berliner Modell Heidi Sill, Sprecherin des bbk Berlin
14.00 Ausstellungsvergütung, Urheberecht Wolfgang Schimmel, Urheberrechtler,
ehem. Gewerkschaftssekretär bei ver.di Pause
15.00 Podiumsdiskussion mit
– Prof. Cordula Güdemann, ABK Stuttgart – Heidi Sill , Sprecherin des bbk Berlin
– Wolfgang Schimmel, Urheberrechtler
– Manfred Kern MdL, kulturpolitischer

Sprecher der Grünen im Landtag BaWü – Marion Gentges, MdL, kulturpolitische
Sprecherin der CDU im Landtag BaWü – Dr. Nils Schmid, MdL, kunstpolitischer
Sprecher der SPD im Landtag BaWü 16.00 Ende der Veranstaltung

weitere Infos zum Thema unter: 

https://kunst.verdi.de/regionen/baden-wuerttemberg und: http://kunst.verdi.de

Anmeldung
ver.di Baden-Württemberg
Fachbereich 8 Medien Kunst und Industrie Dagmar Mann
Postfach 101045
70009 Stuttgart
oder:
dagmar.mann@verdi.de
Anmeldung für ver.di-Mitglieder bitte bis 3. Mai





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